Markenschutz
Was bedeutet Markenschutz?
Markenschutz umfasst alle rechtlichen Schutzmaßnahmen, um ein Zeichen – beispielsweise eine Wortmarke (wie bspw. der Coca-Cola-Schriftzug), eine Bildmarke (wie bspw. der Mercedes-Stern) oder eine Wort-Bildmarke (wie bspw. Lacoste im Zusammenhang mit dem Krokodil) abzusichern. Ferner lassen sich auch ein Logo, ein Slogan, Domainnamen oder Elemente des Corporate Designs – vor der Nutzung durch Dritte – schützen.
Kernziel des Markenschutzes ist es, eine Marke als eindeutiges gewerbliches Eigentum zu sichern. Markenschutz stellt sicher, dass die Marke nicht von Dritten kopiert werden darf.
Der rechtliche Schutz entsteht überwiegend durch die Eintragung in ein Markenregister, typischerweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Marken können in besonderen Fällen aber auch ohne Registrierung geschützt sein – etwa durch verkehrsbekannte Zeichen oder durch intensive Nutzung, wenn sie als Herkunftshinweis wahrgenommen werden.
Beispiele für Markenschutz
Ein bekanntes Beispiel, wie tief wirksamer Markenschutz gehen kann, ist der Streit um die Spezi-Flasche von Paulaner. Die Brauerei hat mehrfach erfolgreich gegen Wettbewerber geklagt, weil diese ein zu ähnliches Design verwendet hatten. Im Jahr 2025 entschied das Landgericht München I erneut zugunsten von Paulaner: Die farbige Wellen-Gestaltung und die spezifische Farbkombination der Spezi-Flasche gelten als geschützte Farb- und Bildmarke. Der Konkurrent Berentzen musste sein Produkt „Mio Mio Cola+Orange Mische“ in der betroffenen Gestaltung vom Markt nehmen und drohte bei Nichtbefolgung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Der Fall zeigt, dass nicht nur Namen, Logos oder Wörter geschützt werden können, sondern auch Farben, Formen und grafische Gestaltungselemente, sofern sie vom Verbraucher als Herkunftshinweis verstanden werden. Paulaner stand im Spezi-Streit ursprünglich selbst auf der anderen Seite des Verfahrens. Die Brauerei Riegele hatte den Namen Spezi geschützt und forderte von Paulaner höhere Lizenzgebühren. Paulaner berief sich auf eine ältere Vereinbarung. Das Landgericht München I entschied später, dass diese Vereinbarung weiter gilt und nicht gekündigt werden kann.
Warum sollte eine Marke rechtlich geschützt werden?
Wie Beispiele aus der Praxis zeigen, ist ein Markenschutz für starke Marken unabdingbar, denn er sichert Unternehmen unter anderem:
Exklusives Nutzungsrecht
Der Inhaber darf die Marke ausschließlich für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nutzen. Dritte dürfen identische oder ähnliche Bezeichnungen nicht verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Schutz vor Nachahmung
Durch die Eintragung kann der Markeninhaber gegen Kopien und irreführende Angebote vorgehen (z. B. per Abmahnung oder Unterlassungsanspruch).
Wirtschaftlicher Wert
Eine Marke ist ein immaterieller Vermögenswert. Sie kann verkauft, lizenziert oder in Franchise-Modellen genutzt werden. Schutzrechte schaffen hierfür die rechtliche Grundlage. Bekannte Beispiele für Franchising sind Fast-Food-Ketten wie McDonald’s, Burger King und Subway. Franchisenehmer profitieren hier im Geschäftsmodell allen voran von den starken Marken.
Planungssicherheit für die Markenführung
Ohne rechtliche Absicherung besteht das Risiko, dass ein zentraler Markenbestandteil plötzlich von Dritten genutzt oder rechtlich angegriffen wird. Markenschutz schafft Klarheit.
Wie wird eine Marke geschützt?
Um eine Marke rechtlich zu schützen, ist ein Rechtsbeistand empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig. Der Prozess von der Anmeldung bis zur Verlängerung beinhaltet Folgendes:
Schutzfähigkeit der Marke prüfen
Vor der Anmeldung muss geprüft werden, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Rein beschreibende Angaben oder allzu allgemeine Begriffe sind nicht schutzfähig.
Nizza-Klassen auswählen
Waren und Dienstleistungen werden in die internationalen Nizza-Klassen eingeteilt. Unternehmen wählen die Klassen aus, in denen sie Schutz benötigen. Daher können identische Marken für unterschiedliche Klassen parallel existieren, sofern keine Verwechslungsgefahr entsteht.
Markenanmeldung
Die Anmeldung erfolgt beim DPMA (Deutschland), der EUIPO (EU-weit) oder über das Madrider System der WIPO (international). Mit dem Anmeldetag beginnt ein vorläufiger Schutz.
Prüfung durch das Amt
Das Amt prüft die Marke auf formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse.
Eintragung und Veröffentlichung der Marke
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt besteht voller Schutz.
Was kostet es eine Marke zu schützen?
Die Kosten für den Markenschutz hängen vom Umfang des Schutzes ab.
In Deutschland (DPMA):
- 300 € für bis zu drei Klassen,
- 100 € je zusätzliche Klasse.
- Eine Verlängerung nach 10 Jahren ist ab 750 € möglich.
In der Europäischen Union (EUIPO):
- 850 € für die erste Klasse,
- 50 € für die zweite Klasse,
- 150 € je weitere Klasse.
Für eine internationale Registrierung beim (WIPO) variieren die Kosten je nach den ausgewählten Ländern sowie nach deren jeweiligen nationalen Gebühren. Die Anmeldung erfolgt über das DPMA oder das EUIPO.
Wie kann ich meine Marke international schützen?
Nationaler Schutz über das DPMA schützt die Marke ausschließlich in Deutschland. Um EU-weiten Schutz für eine Marke zu gewährleisten, ist das EUIPO als zuständiges Amt notwendig. Eine Unionsmarke bietet Schutz in allen 27 EU-Staaten mit nur einer Anmeldung. Über das Madrider System Internationaler Schutz (WIPO) kann eine Marke auf zahlreiche Länder ausgeweitet werden und dadurch Internationaler Schutz erhalten. Grundlage ist eine nationale oder EU-Marke, die als „Basismarke“ dient.
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